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   KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94   

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https://dejure.org/1994,3679
KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94 (https://dejure.org/1994,3679)
KG, Entscheidung vom 12.08.1994 - 24 W 2762/94 (https://dejure.org/1994,3679)
KG, Entscheidung vom 12. August 1994 - 24 W 2762/94 (https://dejure.org/1994,3679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestandskraft nicht rechtzeitig angefochtener Eigentümerbeschlüsse; Beschwerdeberechtigung bei fehlender Anfechtung des Wohnungseigentümerbeschlusses; Bildung einer "Wohngeldrücklage" als zusätzlich zum Wirtschaftsplan beschlossene Umlage zur Vermeidung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentümerbeschluss; Wirtschaftsplan; Wohngeldzahlung; Sonderumlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 28 Abs. 1
    Eigentümerbeschluß über eine einmalige Zahlung zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 397
  • FGPrax 1995, 30
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Auszug aus KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 120, 396 = NJW 1993, 662 = ZMR 1993, 230 = WuM 1993, 146 = WE 1993, 108; ebenso …

    Soweit die Antragstellerin sich in ihrer Rechtsbeschwerdebegründung auf BGHZ 71, 314 = NJW 1978, 1977 stützt, verkennt sie, daß der Bundesgerichtshof sich dort nicht speziell mit den Beschlußanfechtungsverfahren nach § 23 Abs. 4 WEG befaßt hat, gerade hierfür jedoch in BGHZ 120, 396 = NJW 1993, 662 Einschränkungen angenommen, hat.

  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
    Regelmäßig ist zwar in Verfahren nach § 43 WEG auch die unselbständige Anschlußbeschwerde unbefristet zulässig (BGHZ 71, 314 = NJW 1978, 1977; BGHZ 95, 118 = NJW 1985, 2717).

    Soweit die Antragstellerin sich in ihrer Rechtsbeschwerdebegründung auf BGHZ 71, 314 = NJW 1978, 1977 stützt, verkennt sie, daß der Bundesgerichtshof sich dort nicht speziell mit den Beschlußanfechtungsverfahren nach § 23 Abs. 4 WEG befaßt hat, gerade hierfür jedoch in BGHZ 120, 396 = NJW 1993, 662 Einschränkungen angenommen, hat.

  • KG, 11.02.1991 - 24 W 4560/90

    Gerichtliche Erhöhung der Wirtschaftsplanansätze; Gleichzeitige Beschlussfassung

    Auszug aus KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
    Erst wenn die benötigten Gelder erheblich zu niedrig oder erheblich zu hoch angesetzt werden, sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verletzt (Senat WE 1986, 139; NJW-RR 1991, 725).
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
    Es begegnet auch keinen rechtlichen Bedenken, daß diese Umlage (anders bei später auftretenden weiterem Finanzbedarf; vgl. dazu BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018) zeitgleich mit dem Wirtschaftsplan beschlossen worden ist.
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
    Regelmäßig ist zwar in Verfahren nach § 43 WEG auch die unselbständige Anschlußbeschwerde unbefristet zulässig (BGHZ 71, 314 = NJW 1978, 1977; BGHZ 95, 118 = NJW 1985, 2717).
  • KG, 13.03.1991 - 24 W 4715/90

    Regelungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstattung einer

    Auszug aus KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
    Für Beschlußanfechtungsverfahren ergibt sich aus deren Eigenart jedoch etwas anderes (Senat OLGZ 1991, 306 = WuM 1991, 367 = WE 1991, 323).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Den erforderlichen Umlagebetrag können die Wohnungseigentümer großzügig bemessen (KG, NJW-RR 1995, 397).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2013 - 25 S 78/13

    Umfang der Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage für das

    Den erforderlichen Umlagebetrag können die Wohnungseigentümer großzügig bemessen (KG, NJW-RR 1995, 397).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.09.2017 - 72 C 32/17

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Errichtung

    Dabei können die Ansätze auch reichlich vorgenommen werden (vgl. Kammergericht Berlin, Beschl. v. 12. Aug. 1994 - 24 W 2762/94, NJW-RR 1995, 397; BayObLG, Beschl. v. 12. Juni 1991 - BReg 2 Z 49/91, NJW-RR 1991, 1360).

    Ebenso wie für mögliche spätere Reparaturen können sie für die sonstige Bewirtschaftung der Anlage ein mehr oder minder großes finanzielles Polster vorsehen, um etwa eine Kreditaufnahme zu vermeiden (vgl. nur Kammergericht Berlin, Beschl. v. 12. Aug. 1994 - 24 W 2762/94, NJW-RR 1995, 397).

  • AG Zeitz, 22.08.2019 - 4 C 25/19

    Wie hoch darf der jährliche Beitrag zur Instandhaltungsrücklage sein?

    (KG Berlin, Beschluss vom 12. August 1994 - 24 W 2762/94 -, Rn. 11, juris).
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

    Im übrigen haben die Wohnungseigentümer bei der Bemessung der Instandhaltungsrücklage und des jährlichen Beitrags dazu einen weiten Ermessensspielraum; nur wesentlich überhöhte Ansätze können gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen (vgl. BayObLG aaO; BayObLG NJW-RR 1991, 1360 f.; KG NJW-RR 1995, 397 ).
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